Rechtliche Normen bezüglich der Verwendung von Licht- und Schallsignalen in Industriemaschinen

 

Signalsäulen dienen dazu, den Betriebszustand einer Maschine anzuzeigen und vor Störungen zu warnen. Dies kann mittels optischer oder akustooptischer Signalgebung erfolgen.

Die Einsatzmöglichkeiten von Lichtsäulen sind sehr vielfältig.

Sie werden von Herstellern von Industriemaschinen und Produktionslinien sowie von Instandhaltungsabteilungen als Zusatzausrüstung für bestehende Maschinen oder zur Umrüstung von Produktionsanlagen eingesetzt. Es gibt eine Reihe von Normen und Vorschriften, die Hersteller und Anwender von Maschinen zur Verwendung von Warneinrichtungen verpflichten:

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, veröffentlicht am 9. Juni 2006 (in Kraft getreten am 29. Dezember 2009, umgesetzt durch die Verordnung des Wirtschaftsministers vom 21. Oktober 2008 über die grundlegenden Anforderungen an Maschinen, Gesetzblatt Nr. 199, Pos. 1228),

„Wenn die Gesundheit und Sicherheit von Personen durch einen Fehler im Betrieb unbeaufsichtigter Maschinen gefährdet sein kann, müssen die Maschinen mit geeigneten akustischen oder optischen Warnsignalen ausgestattet sein. Sind die Maschinen mit Warneinrichtungen ausgestattet, müssen deren Signale eindeutig und gut wahrnehmbar sein. Der Bediener muss die Funktion der Warneinrichtung jederzeit überprüfen können.“ Geräte. Die Anforderungen spezifischer EU-Richtlinien bezüglich Sicherheitsfarben und -signalen müssen eingehalten werden."

Norm PN-EN 981:2002 System von akustischen und optischen Gefahren- und Informationssignalen -Norm zurückgezogen und ersetzt durch PN-EN 981+A1:2009

Die Norm legt ein System von Gefahren- und Informationssignalen unter Berücksichtigung der Dringlichkeitsgrade fest. Werden akustische Signale durch optische Signale ergänzt, werden für beide Signalarten Signalcharakteristika spezifiziert.

Bei akustischen Signalen bildet das System der Signalcharakteristika die Grundlage für die Signalsprache, die auf den Kategorien ihrer Information basiert, welche nach Dringlichkeit klassifiziert werden. Für bestimmte Kategorien von Signalinformationen sind Varianten zulässig.

Die Norm definiert die folgenden Begriffe:

  • Wechselton (Licht),
  • Impulsfolge,
  • Signalmerkmal,
  • Blitz,
  • Kurzimpuls,
  • Segment,
  • Ton- (Licht-)Spektrum,
  • Frequenzverlauf (Ton)

Die verwendeten Warnfarben und -signale entsprechen den dargestellten Normen:

Signalfarbe –> Tonsignal –> Informationskategorie

Rot – eine Folge kurzer Impulse, ein sanfter Frequenzabfall oder -anstieg, eine gestufte Folge von zwei oder drei Tönen – ein Gefahrenzustand, ein abnormaler Zustand.

Orange – ein kurzer, einzelner Ton, der anhält Länger als 0,3 s – Warnung.

Grün – Dauerton mit konstanter Frequenz – Normalzustand, Information, dass die Gefahr vorüber ist.

Blau – Zwei oder drei Töne mit jeweils konstanter Frequenz – keine Bedeutung, abhängig von der Anordnung.

Weiß – Zweiton, andere Töne – keine Bedeutung, abhängig von der Anordnung.

Norm PN-EN 842: 2002 Visuelle Gefahrensignale. Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung.

Diese Norm beschreibt die Kriterien für die Wahrnehmung visueller Gefahrensignale in Bereichen, in denen Menschen diese wahrnehmen und darauf reagieren sollen. Die Norm legt Sicherheits- und ergonomische Anforderungen sowie geeignete physikalische Messungen und subjektive visuelle Prüfungen fest. Sie bietet Richtlinien für die Gestaltung von Signalen, damit diese klar wahrgenommen und unterschieden werden können. Die folgenden Begriffe werden definiert: visuelles Gefahrensignal, visuelles Warnsignal, visuelles Gefahrensignal, Wahrnehmungsbereich, Sichtfeld und Gefahrensignalleuchte.

Norm PN-EN 61310-1:2008 Sicherheit von Maschinen. Anzeige, Kennzeichnung und Steuerung. Teil 1: Anforderungen an visuelle, akustische und taktile Signale.

Diese Norm legt Anforderungen an visuelle, akustische und taktile Mittel zur Übermittlung von Sicherheitsinformationen an exponierte Personen an der Mensch-Maschine-Schnittstelle fest. Sie spezifiziert ein System von Farben, Sicherheitszeichen, Kennzeichnungen und anderen Warnhinweisen zur Kennzeichnung von Gefahren und Gesundheitsrisiken sowie bestimmter Fehler. Diese Norm basiert auf IEC 60073, die Farbkennzeichnungen und alternative Mittel abdeckt, ist aber nicht auf elektrotechnische Aspekte beschränkt.

Norm PN-EN 842+A1: 2009 Sicherheit von Maschinen – Visuelle Gefahrensignale – Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung

Diese Norm beschreibt die Kriterien für die Wahrnehmung visueller Gefahrensignale in Bereichen, in denen Personen diese wahrnehmen und darauf reagieren sollen. Sie legt Sicherheits- und ergonomische Anforderungen sowie die relevanten physikalischen Messungen und subjektiven visuellen Prüfungen fest. Sie bietet Richtlinien für die Gestaltung von Signalen, damit diese klar wahrgenommen und unterschieden werden können.

Die Norm definiert die folgenden Begriffe: visuelles Gefahrensignal, visuelles Warnsignal, visuelles Gefahrensignal, Wahrnehmungsbereich, Sichtfeld und Gefahrensignalleuchte. Zwei informative Anhänge, ZA und ZB, wurden hinzugefügt. Anhang ZA stellt den Bezug des Projekts zur EU-Richtlinie 98/37/EG in der Fassung der Richtlinie 98/79/EG dar. Anhang ZB beschreibt den Bezug der Norm zur EU-Richtlinie 2006/42/EG.

Norm PN-EN 1837:2002 Sicherheit von Maschinen. Maschinenbeleuchtung

Diese Norm legt die Parameter von Beleuchtungssystemen (eingebaut oder an der Maschine angebracht) fest, die zur Beleuchtung von stationären oder mobilen Maschinen dienen und die sichere Bedienung der Maschine sowie die ordnungsgemäße Ausführung der Sehaufgaben durch den Bediener in oder an der Maschine gewährleisten.

Norm PN-EN 981+A1:2009 Sicherheit von Maschinen – System von akustischen und optischen Gefahren- und Informationssignalen

Diese Norm legt ein System von Gefahren- und Informationssignalen unter Berücksichtigung des Dringlichkeitsgrades fest. Wenn optische Signale akustische Signale ergänzen, werden die Signalcharakteristika für beide Signalarten definiert. Bei akustischen Signalen bildet das System der Signalcharakteristika die Grundlage für die Signalsprache. Diese basiert auf Informationskategorien, die nach Dringlichkeit klassifiziert werden.Für bestimmte Signalinformationskategorien sind Abweichungen zulässig. Definitionen der folgenden Begriffe sind enthalten: Wechselton (Licht), Tonimpulsfolge, Signalmerkmal, Blitz, Kurzimpuls, Segment, Ton- (Licht-)Spektrum und Frequenzgang (Ton). Zwei informative Anhänge, ZA und ZB, wurden hinzugefügt. Anhang ZA erläutert den Bezug des Projekts zur EU-Richtlinie 98/37/EG in der Fassung der Richtlinie 98/79/EG. Anhang ZB erläutert den Bezug der Norm zur EU-Richtlinie 2006/42/EG.Norm PN-EN 1837 Sicherheit von Maschinen Integrierte Maschinenbeleuchtung

Diese Norm legt die Parameter von Beleuchtungssystemen (eingebaut oder an der Maschine angebracht) fest, die zur Beleuchtung von stationären oder mobilen Maschinen dienen und die sichere Bedienung der Maschine sowie die ordnungsgemäße Ausführung der Sehaufgaben durch den Bediener in oder an der Maschine gewährleisten.

Lesen Sie auch den Artikel: https://www.dacpol.eu/pl/Baza-Wiedzy/wpis/urzadzenia-sygnalizacyjne-maszyn-przemyslowych-.html 

 

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