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Risikobewertung und Explosionsrisikobewertung
Ein integraler Bestandteil jeder Risiko- und Explosionsrisikobewertung
Ein integraler Bestandteil jeder Risiko- und Explosionsrisikobewertung, die wiederum häufig Teil eines Explosionsschutzdokuments ist, ist eine Zusammenfassung mit Schlussfolgerungen zu empfohlenen Änderungen und Verfahren zum Umgang mit Explosionsgefahren. Am Beispiel einer Explosionsrisikobewertung für eine Mühle mit Getreideumschlag- und Lageranlage lassen sich Empfehlungen ableiten, die der sogenannten Präventions- und Schutzebene zugeordnet werden. Dies sind Faktoren, die einerseits die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindern und andererseits – falls dies nicht gelingt – das Risiko des Auftretens einer Zündquelle minimieren.
Organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz vor Explosionen
Empfehlungen und Hinweise für Mühlenanlagen sowie den Transport und die Lagerung von Getreide und Mehl
Die in Getreidespeichern und Mühlen eingesetzte Technologie begünstigt die Entstehung explosionsfähiger Atmosphären und Explosionen von Getreide-Mehl-Gemischen – insbesondere beim Reinigen, Schälen und Mahlen von Getreide.
Staubkonzentrationen innerhalb der Explosionsgrenzen treten in allen Förderanlagen (Becherwerken, Schnecken- und Kettenförderern), in vielen Reinigungsmaschinen (Schäl-, Bürsten- und Scheuermaschinen) und Zerkleinerungsmaschinen (Mahlmaschinen, Walzenmühlen, Kleieauswerfern) sowie in Getreide- und Mehlkammern während der Abfüllung auf.Gefährliche Bereiche
Gruppe 1
Die erste Gruppe umfasst alle Innenräume der oben beschriebenen Maschinen und Geräte, in denen Staub entsteht, transportiert oder verarbeitet wird.
Im Falle einer Explosion in einem Gerät wird dessen Gehäuse in der Regel mehr oder weniger stark beschädigt, und Flammen und Staub werden in die unmittelbare Umgebung der Explosionsstelle geschleudert.Gruppe 2
Die zweite Gruppe umfasst praktisch alle Bereiche und Oberflächen außerhalb von Produktionsanlagen, auf denen sich Staub ansammeln kann, wie z. B. Fußböden, Fensterrahmen, Fensterbänke, Balken, Träger, Wände, Decken, Oberflächen von Maschinen und Geräten sowie elektrische Installationen und Geräte. Wenn sich der abgelagerte Staub verteilt und entzündet, kommt es zu einer Explosion mit katastrophalen Folgen.
Die zu ergreifenden Maßnahmen sollten sich vorrangig auf Folgendes konzentrieren:
1. Technologische Maßnahmen
- Getreideannahmeanlagen sollten über ein effizientes Absaugsystem verfügen.
- Alle Transportanlagen (Elevatoren und Förderbänder) und Reinigungsmaschinen (Trieurs, Bürsten, Scheuersaugmaschinen) müssen an den Stellen, an denen Staub entsteht, staubdicht und aspirationssicher sein.
- Absaugsysteme sollten auch für Maschinen wie Getreidewinden, Mühlen, Brech- und Siebmaschinen verwendet werden.
- Absaugsysteme sollten vor dem Anfahren der technologischen Maschinen und Anlagen eingeschaltet und erst nach deren Abschaltung wieder ausgeschaltet werden.
- Absaugsysteme sollten ständig betriebsbereit sein und regelmäßig überprüft werden.
- Schwerkraftförderleitungen sollten abgedichtet und alle Bedienelemente und Schaugläser während des Prozesses geschlossen sein.
- Während des technologischen Prozesses sollten Permanentmagnete oder Elektromagnete installiert werden, um ferromagnetische Verunreinigungen vor den folgenden Maschinen abzufangen:
- Schälmaschinen, Scheuermaschinen.
- Schleifmaschinen, Vormahlmühlen.
- Der Betriebszustand der installierten Magnetbarrieren ist fortlaufend zu überwachen.
- Beim Betrieb von Getreidetrocknern sind die Brandschutzbestimmungen zu beachten, insbesondere:
- Nur getrocknetes Getreide in den Trockner einleiten.
- Die zulässigen Trocknungstemperaturen für Getreide nicht überschreiten.
- Die einwandfreie Funktion der Auswerfer sicherstellen.
- Staubablagerungen im Inneren der Trockner verhindern.
- Den Betrieb des Trockners kontinuierlich überwachen.
- Die am Arbeitsplatz aushängenden Arbeitsschutzbestimmungen für Maschinen und Anlagen sind zu beachten.
2. Technische und Instandhaltungsarbeiten
- Elektrische Betriebsmittel müssen im Werk gleichmäßig geerdet sein.
- Gemäß den geltenden Vorschriften für den Betrieb von Energieanlagen sind die erforderlichen regelmäßigen Inspektionen, Wartungsarbeiten, Reparaturen und Messungen durchzuführen:
- Stromnetze.
- Elektrische Antriebsgeräte.
- Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen.
- Wartungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an elektrischen Betriebsmitteln dürfen nur nach Trennung der Betriebsmittel von der Stromversorgung durch Personen mit den erforderlichen Qualifikationsnachweisen durchgeführt werden.
- Elektromotoren und elektrische Betriebsmittel müssen je nach Gefahrenbereich mit der erforderlichen Schutzart (IP-Schutzart) verwendet werden. Gefahrenbereiche und die dort befindlichen Antriebseinrichtungen werden für jede Anlage durch die „Klassifizierung der Anlagenräume in die entsprechende Brand- und Explosionsgefahrenkategorie sowie die Ausweisung von Brandzonen“ bestimmt.Für pneumatische Förderanlagen sind folgende Punkte zu beachten:Die Dichtheit der Rohrleitungen ist fortlaufend zu gewährleisten.Ein effizientes Potenzialausgleichssystem ist instand zu halten.Die erforderlichen periodischen Messungen der Erdung und des Widerstands des Potenzialausgleichssystems sind mindestens einmal jährlich durchzuführen.Alle internen Förderanlagen (Aufzüge und Förderbänder) werden täglich auf ihren technischen Zustand und ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft.Die Absauganlagen (Staubabsaugung) werden täglich auf ihre Betriebseffizienz überprüft, insbesondere:Schlauchfilter – hinsichtlich der Effizienz der Schlauchrührwerke.Zyklonfilter – hinsichtlich der Effizienz der Reinigungsanlagen. Hülsen.
- Zyklone – hinsichtlich der Regulierung von Reinigungsunregelmäßigkeiten.
- Ansaugkanäle – hinsichtlich Dichtheit und Durchgängigkeit.
3. Technische und organisatorische Maßnahmen und Empfehlungen
- Arbeiten mit Brandgefahr (Schweißen, Erhitzen, Schneiden, Löten usw.) in Silos und Mühlenräumen dürfen nur mit Genehmigung durchgeführt werden; Die Lagerung von feuchtem Getreide in Silos ist besonders gefährlich.Achten Sie darauf, dass die Getreidefeuchte bei Langzeitlagerung 14 % nicht übersteigt.Das Getreide sollte in Haufen in einer Höhe gelagert werden, die vom Feuchtigkeitsgrad und der Tragfähigkeit der Decke abhängt.Führen Sie regelmäßig sensorische Prüfungen der Qualität und des Zustands des gelagerten Getreides durch. Führen Sie bei Bedarf Wartungsarbeiten durch, indem Sie das Getreide lüften, um überschüssige Feuchtigkeit zu entfernen und die Getreidetemperatur zu senken.Verschließen Sie vorhandene technische Öffnungen, z. B. nach Abschluss der Arbeiten, indem Sie Siloöffnungen mit Metallabdeckungen versehen und die Deckel der Getreide-, Mehl- und Kleiekammern verschließen.Für die Beleuchtung von Getreide-, Mehl- und Kleiekammern sind folgende Beleuchtungsarten zulässig:Fest installierte, hermetisch abgedichtete Lampen außerhalb der Kammern.Tragbare Lampen außerhalb der Kammern, die das Eindringen von Staub verhindern.Diese Lampen dürfen mit einer Spannung von maximal 24 V betrieben werden, müssen staubdicht und gegen mechanische Beschädigung geschützt sein.Elektrische Taschenlampen mit einer Spannung von bis zu 6 V.In allen Produktions- und Lagerräumen ist für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Verhindern Sie Staubablagerungen an mechanischen und elektrischen Anlagen sowie an Bauteilen von Gebäuden (Decken, Wände, Säulen, Träger usw.).
- Reinigungsarbeiten (Staubentfernung) an elektrischen Anlagen in Mühlen und Getreidespeichern werden durchgeführt von:
- Elektriker – in verschlossenen Schaltschränken und Verteilerkästen – direkte Bedienung (Benutzer).
- Außerhalb von Verteilerkästen, Schaltern, Steckdosen, Leuchten und Elektromotoren – unter ständiger Aufsicht eines Elektrikers.
Die Reinigungsarbeiten sollten systematisch durchgeführt werden.
- Halten Sie funktionsfähige Feuerlöscher in der für die einzelnen Räume erforderlichen Menge bereit.
- Gewährleisten Sie ständigen Zugang zu den Brandmeldern und Hauptschaltern.
- Beachten Sie die geltenden Brandschutzbestimmungen. Mühlenanlage und die Bestimmungen der Brandschutzanweisungen des Werks.
Zusammenfassung
Die obige Zusammenfassung bezieht sich auf eine bestimmte Branche, in diesem Fall die Lebensmittelindustrie, bietet aber einen Überblick über die Faktoren, die bei der Erstellung von Empfehlungen zur Minimierung von Explosionsgefahren berücksichtigt werden müssen.
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